1. Unsere Angebote sind freibleibend Ein Auftrag gilt erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung als angenommen. Telefonische und mündliche Vereinbarungen mit uns oder unseren Vertretern werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, Für unsere Werkleistungen gilt die VOB/B in jeweils neuester Fassung als vereinbart. Der Text der VOB/B ist beigefügt. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich anerkannt,
2. Für den Umfang der Lieferung ist eine schriftliche Auftragsbestätigung, sofern keine recht-zeitige Auftragsbestätigung vorliegt, das Angebot maßgebend. Nicht zum Lieferumfang gehören, sofern nicht besonders ausgewiesen: Rohrunterstützungen im Außenbereich, Konsolen und Stahlbauten für Ventilatoren und Filter sowie die elektrische Schaltanlage einschließlich Netz- und Abnehmeranschlüsse.
Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und in Rechnung zu stellen, wenn die voll-ständige Auslieferung der Bestellung dadurch verzögert worden ist, dass von uns angeforderte technische Angaben nicht rechtzeitig mitgeteilt oder vom Kunden Vorablieferungen gewünscht werden. Nachbestellungen werden gesondert geliefert und berechnet
3. Die Gefahr für die Ware geht auf den Kunden über, sobald dieselbe dem Spediteur, Fracht-führer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert ist, unabhängig, ob frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder nicht.
4. Die
Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer ab Fabrik, ausschließlich Verpackung, Fracht und sonstiger Vorspesen. Bei Handelsgeschäften mit Vollkaufleuten müssen
wir uns infolge
schwankender Wirtschaftslage Preisberechtigungen, welche bei
Veränderungen der Grundstoff-,
Materialpreise und Löhne eventuell
erforderlich werden
sollten, vorbehalten. Zur
Berechnung gelangt in solchen Fällen der am Tag
der Lieferung von uns festgesetzte Verkaufspreis.
Wir sind insoweit nicht verpflichtet, von
Preisänderungen Nachricht zu geben. Auch behalten wir uns bei diesen Geschäften im Falle rückwirkend zu zahlender Lohnerhöhungen oder Materialaufschläge ausdrücklich eine
nachträgliche Berechnung dieser Kosten auf die anteilige Arbeitsleistung vor.
Konstruktionsänderungen bleiben ohne vorherige
Anzeige vorbehalten, soweit der Vertrags-inhalt dadurch nicht
wesentlich beeinflusst wird,
da Verbesserungen, Modelländerungen und dergleichen stets
vorgenommen werden.
Gewichtsangaben
sind deshalb unverbindlich Verpackungskosten werden
zusätzlich berechnet.
Seemäßige Verpackung nach Aufwand
5. Die Zahlung ist wie folgt frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten
a) Bei Aufträgen mit einem Warenwert (ohne Mehrwertsteuer und Nebenkosten) ab
€ 30.000.- 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsannahme. 1/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Rest 30 Tage ab Rechnungsdatum.
b) Bei allen anderen Aufträgen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen nach
Rechnungsdatum netto Kasse. Dieses gilt nicht für Montage-Aufträge.
Ein
Skontoabzug ist nur zulässig, wenn keine Forderungen aus früheren Lieferungen offen-stehen Bei Zielüberschreitungen werden
Verzugszinsen in Höhe von 12 % mindestens 3 % über den Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt Bei Nichteinhaltung
langfristiger Zahlungsvereinbarungen wird der gesamte
Restbetrag sofort fällig, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgen-den
Raten in Verzug gerät,
Sofern uns nach Vertragsabschluss Umstände
zur Kenntnis gelangen, welche einen Kredit
nicht unbedenklich erscheinen
lassen, sind wir berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung
des vollen Kaufpreises zu verlangen.
6. Nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen kann der Kunde gegen unsere Ansprüche aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wird ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten eine grobe Vertragsverletzung begangen oder die Kaufsache ist mit erheblichen Mängeln behaftet und der Kunde hatte einen wesentlichen Teil der Gegenleistung bereits erbracht. Ein eventuelles Zurückbehaltungsrecht kann nur in Höhe des Wertes berechtigter Mängelrügen geltend gemacht werden. Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf das Recht zur Erhebung von Widerklagen. Die Geltendmachung von Mängelrügen entbindet den Käufer nicht von der fristgerechten Begleichung der Rechnungen.
7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (durch Scheck oder Wechsel bis Scheck- oder Wechseleinlösung) unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung (insbesondere Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos) unser Eigentum.
Die Kontokorrent- bzw. Saldenhaftung gilt nicht
für Nichtkaufleute.
Die Ware kann zu Sicherungszwecken zurückgefordert werden, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere wenn er mit der Bezahlung in Verzug gerät. Die Rücknahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Bei Zahlungsverzug des Kunden, bei Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder des Konkursverfahrens über das Vermögen
des Kunden können
wir, ohne vom Vertrag zurückzutreten, Rückgabe der Ware verlangen,
wobei die Kosten des
Rücktransportes vom Kunden zu tragen
sind. Sofern uns nach Vertragsabschluss Um-stände zur Kenntnis gelangen, welche einen Kredit
wirtschaftlich bedenklich erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des vollen Preises
zu verlangen Der Kunde ist berechtigt, die Waren zu veräußern und zu verarbeiten bzw. einzubauen, solange
er nicht in Verzug ist. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Sachen.
Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum in Höhe des Wertes der gelieferten
Sachen laut Rechnung
zuzüglich 20 % des Rechnungsbetrages.
Wird
die von uns gelieferte Ware oder werden
die daraus hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile des Grundstückes eines Dritten, so tritt der Kunde bereits jetzt seine anstelle dieser Sache tretenden Forderungen
mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar in Höhe des Wertes unserer verbauten
Waren zuzüglich 20 % des Rechnungsbetrages. Ebenso wer-den die Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits
jetzt an uns abgetreten. Die abgetretenen
Forderungen dienen zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweiligen
verkauften Vorbehaltsware laut Rechnungsbetrag zuzüglich 20 % Der
Kunde ist zum Weiterverkauf
und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren im üblichen Geschäftsverkehr nur milder Maßgabe
berechtigt und ermächtigt, dass die
Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergehen
kann und übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt, insbesondere dürfen die Waren nicht verpfändet oder zur Sicherung
übereignet werden.
Pfändungen und sonstige Beschlagnahmen seitens anderer Gläubiger
sind von uns unverzüglich
unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls mitzuteilen.
Der Kunde ist zur
Einziehung der Forderungen aus Weiterverkäufen trotz der
Abtretung ermächtigt, jedoch
bleibt unsere Einziehungsbefugnis von der Einziehungsermächtigung des Kunden
unberührt. Wir selbst werden die Forderungen aber nicht einziehen, so
lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt Auf unser Verlangen hat der Kunde die
Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen
und den Schuldnern die Abtretung
anzuzeigen. Obersteig! der Wert der für uns bestehenden Sicherungen unsere Forderungen um insgesamt
mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen
des Kunden zur Freigabe
von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir sind verpflichtet, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
Von uns übersandte Planungszeichnungen sind vom Kunden auf die Richtigkeit der zugrunde gelegten örtlichen Verhältnisse und die richtige Berücksichtigung der Kundenwünsche zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Zugang der Planungszeichnungen mitzuteilen, ansonsten gelten unsere Unterlagen als genehmigt. Wegen der unterschiedlichen bau-, feuer- und gewerbepolizeilichen Bestimmungen können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass unsere Planungen den Bestimmungen der für den Kunden zuständigen Behörden entsprechen. Der Kunde hat deshalb mit den örtlichen Behörden selbst zu klären, dass unsere Anlage den dortigen Bestimmungen entspricht. Vorher darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden
9. Anlieferungen müssen vom Kunden bei Eingang sofort auf Vollständigkeit überprüft wer-den Reklamationen und Rügen sind unverzüglich - spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Ware - uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Dies gilt nicht für Verträge mit Nichtkaufleuten
10. Rücklieferungen können
von uns nur angenommen werden, wenn uns
vor Eingang der Ware der
Rücklieferschein vorliegt, andernfalls erfolgt
Annahmeverweigerung. Zurückgenommen werden nur Rohre, Bogen und Schellen,
die nicht abgeschnitten, nicht beschädigt oder besonders
für diesen Auftrag gefertigt wurden,
wenn diese innerhalb 4 Wochen nach Montage,
spätestens jedoch 2 Monate nach Lieferung frachtfrei bei uns eingehen. Bei allen anderen
Bauteilen wie Hauben, Abzweige etc. ist eine Rücklieferung ausgeschlossen.
Hierfür erfolgt keine Gutschrift, Sofern Sonderbauteile, die im Garantieaustausch oder aus anderen
Gründen, an unser Werk oder eines unserer Lager
geschickt werden, bitte Grund für die Rückgliederung schriftlich mitteilen. Angaben wie „passt nicht", „überschüssig" oder „defekt" genügen dabei nicht. Grund und Verschuldensursache sind
anzugeben
Die Kosten für die Aufarbeitung von Rücklieferteilen
erfordern einen 15 %igen
Abschlag, der bei der Gutschrift berücksichtigt wird.
Bei Festaufträgen sind im Übrigen die überschüssigen Bauteile unser Eigentum.
11. Voile Garantie für die Funktion der Anlage wird nur übernommen, wenn die Planung nach Einreichung einer Grundriss Zeichnung oder nach Aufmaß vor Ort durch uns durchgeführt wurde. Erfolgt die Planung durch Vertretungen oder Wiederverkäufer, ist die Einreichung einer Verlegungszeichnung erforderlich. Voraussetzung für die Garantieübernahme ist weiter-hin, dass die gesamte Anlage nur mit von uns gelieferten Geräten und Bauteilen erstellt und nicht verändert wurde. Eine Garantie für Molare setzt die Verwendung eines Schutzschalters für jeden Motor voraus. Die Anschlussmeldung und der Montagebericht (Freikarte, an Garantiekarte hängend) müssen eingereicht werden, sobald die Anlage in Betrieb genommen wird. Die Garantiekarte liegt den Lieferpapieren bei. Bedingung für die Garantieübernahme ist in jedem Fall, dass keine Veränderungen vorgenommen wurden. Unser Vertragskundendienst muss die Anlage unverändert vorfinden. Schäden oder Mängel müssen auf den entsprechen-den Vordrucken gemeldet werden (liegen den Lieferpapieren bei).
12. Für Mängel der Lieferung hatten wir unter Ausschluss aller weitergehenden vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserem Ermessen auszubessern oder neuzuliefern, die sich innerhalb von 6 Monaten (bei Mehrschichtbetrieb innerhalb von 3 Monaten) seit Inbetriebnahme infolge eines vordem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Tauglichkeit nicht unerheblich beeinträchtigt her-ausstellen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Verzögert sich Versand, Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so erlischt unsere Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang, frühestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Frist.
b) Zur Vornahme der notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Für seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird keine Haftung übernommen,
c) Es wird ferner keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Grün-den entstanden sind:
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Drille, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Bau-grund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern die Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
d) Für Ersatzstücke und die Ausbesserungsarbeiten beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
e)Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte, angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Kunden besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Statt des Rücktrittsrechtes kann der Kunde nach seiner Wahl auch Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.
f) Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden - gesetzlicher oder vertraglicher Art - sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere Wandlung, Kündigung oder (allgemein) Minderung sowie Schadensersatzansprüche jedweder Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
Entgangener Gewinn und Produktionsausfall werden in keinem Falle ersetzt. Soweit auf Schadenersatz gehaftet wird, beschränkt sich die Haftungssumme (Schadenshöhe) auf die Versicherungssumme der von uns abgeschlossenen Industrie (-Produkt-) Haftpflicht-versicherung. Eine über die Versicherungssumme hinausgehende Haftung-gleichgültig aus welchem Rechtsgrund wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen Dies gilt insbesondere auch für eine etwaige Produkthaftpflicht.
13. Sofern bestätigte Aufträge aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Ausführung kommen, wird unabhängig von eventuellen Ansprüchen auf entgangenen Gewinn eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 20 % des Auftragswertes erhoben. Bereits fertiggestellte Teile werden voll berechnet. Auf diese Beträge ist Mehrwertsteuer zu zahlen, Der Kunde kann den Gegenbeweis führen, dass nur ein geringer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
14. Diese Lieferbedingungen gelten spätestens mit dem Empfang der Ware durch den Kun-den als angenommen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind in jedem Fall für dieses Vertragsverhältnis unverbindlich. Der Vertrag und diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ungültige Klauseln gegebenenfalls durch eine Regelung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte Zweck weitestgehend erreicht werden kann. Dies gilt auch für Lücken oder Widersprüchlichkeiten.
Bei Handelsgeschäften mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung Uhingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist insoweit bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten - auch für Wechsel- und Scheckprozesse-Göppingen, Wir sind jedoch berechtigt, gegen den Kunden auch bei dem von für den Geschäftssitz des Kunden zuständigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils neuesten Fassung.
Im Übrigen gelten für diesen Vertrag und seine Abwicklung ergänzend die Bedingungen des Vereins Deutscher Maschinen-Bauanstalten (VDMA).
Soweit diese Bedingungen die Schriftform verlangen, kann auf dieses Formerfordernis nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung für den Einzelfall verzichtet werden.
15. Gemäß §26 BDSG weisen wir darauf hin, dass Ihre Anschrift bei uns gespeichert ist.
16. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und unwirksam sein, so sollen die übrigen Bestimmungen gleichwohl gelten.